Definition Exmatrikulation
Die Exmatrikulation bezeichnet die formelle Beendigung des Studierendenstatus, entweder freiwillig oder aufgrund fehlender Rückmeldung. Nach der Exmatrikulation verliert man Zugriff auf universitäre Dienste und Prüfungsanmeldungen. Viele Studierende exmatrikulieren sich nach dem letzten Prüfungstermin.
Beispiel
„Nach meiner letzten mündlichen Prüfung habe ich mich offiziell exmatrikuliert.“











